Wo endet die Privatsphäre? Housing First, Hygiene und Realität

1. Ausgangslage: Zwei legitime Prinzipien prallen aufeinander

Housing First basiert auf einem einfachen, aber radikalen Grundsatz:
Wohnen ist ein Recht – kein Belohnungssystem.

Daraus ergibt sich eine starke Idee von persönlicher Autonomie:

  • Mein Zimmer ist mein Zuhause.
  • Mein Körper gehört mir.
  • Ich entscheide, wie ich lebe.

Gleichzeitig ist eine Containerburg kein isoliertes Einzelwohnen, sondern:

  • eine bauliche Struktur
  • mit gemeinschaftlich genutzten Bereichen
  • und mit Auswirkungen auf andere Bewohnerinnen und Bewohner

Hier entsteht ein Spannungsfeld, das nicht wegdiskutiert, sondern klar geregelt werden muss.


2. Klare Trennung: Gemeinschaftsbereiche ≠ private Sphäre

Gemeinschaftsbereiche sind kein privater Raum.
Sie müssen:

  • sauber gehalten werden
  • respektvoll genutzt werden
  • hygienisch unproblematisch bleiben

Das betrifft insbesondere:

  • Innenhof
  • Gänge
  • sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen
  • technische Infrastruktur

Hier gilt:

Was allen gehört, betrifft auch alle.

Verschmutzung, Schädlingsbefall oder Verwahrlosung sind kein individuelles Problem, sondern ein Risiko für andere Bewohner und für die Anlage als Ganzes.


3. Das eigene Zimmer: Privatsphäre hat Vorrang

Das eigene Zimmer ist ein geschützter Raum.
Grundsätzlich gilt:

  • Wie jemand dort lebt, geht niemanden etwas an.
  • Ordnung, Sauberkeit oder Lebensstil sind keine pädagogischen Kategorien.
  • Auch Verwahrlosung ist zunächst eine persönliche Entscheidung.

4. Der eigene Körper: Autonomie auch bei Krankheit

Dasselbe gilt für den eigenen Körper:

  • Wunden
  • Gebrechen
  • Erkrankungen
  • oder die Weigerung, sich behandeln zu lassen

liegen im Ermessen der betroffenen Person.

Auch hier gilt:

Keine Behandlungspflicht. Keine moralische Erpressung.

Selbstschädigung oder Vernachlässigung sind tragisch – aber nicht automatisch ein Eingriffsgrund.


5. Wo die Grenze liegt: Gesundheit anderer & Bausubstanz

Diese Autonomie endet dort, wo:

  • die Gesundheit anderer gefährdet wird
  • Schädlingsbefall droht
  • die bauliche Substanz beschädigt wird

Das ist keine moralische Bewertung, sondern eine praktische Notwendigkeit. Hier geht es nicht um Lebensführung, sondern um:

Schutz der Gemeinschaft und Erhalt der Infrastruktur


6. Bewährte Praxis: Periodische Grundreinigung

In der Praxis hat sich bewährt:

  • Wo nötig: Regelmässige Grundreinigung der Wohneinheiten in größeren Abständen (z. B. halbjährlich, je nach Situation)

Der Charakter des Eingriffs ist klar:
  • Wir wollen dir nichts – wir machen sauber. Danach gehört der Raum wieder dir.


7. Konsequenz fürs Konzept: Einplanen statt improvisieren

Entscheidend ist:

  • Diese Eingriffe müssen konzeptionell vorgesehen werden

Das heisst:

  • klare Regeln
  • transparente Kommunikation
  • finanzielle Mittel von Anfang an einplanen

Nicht als Kontrolle, sondern als Teil der Infrastrukturpflege.


8. Fazit

  • Privat bleibt privat, aber Gemeinschaft braucht Schutz.
  • Die Inanspruchnahme von regelmässigen Zimmersäuberungen ist kein Kündigungsgrund.



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