Wo endet die Privatsphäre? Housing First, Hygiene und Realität
1. Ausgangslage: Zwei legitime Prinzipien prallen aufeinander
Housing First basiert auf einem einfachen, aber radikalen Grundsatz:
Wohnen ist ein Recht – kein Belohnungssystem.
Daraus ergibt sich eine starke Idee von persönlicher Autonomie:
- Mein Zimmer ist mein Zuhause.
- Mein Körper gehört mir.
- Ich entscheide, wie ich lebe.
Gleichzeitig ist eine Containerburg kein isoliertes Einzelwohnen, sondern:
- eine bauliche Struktur
- mit gemeinschaftlich genutzten Bereichen
- und mit Auswirkungen auf andere Bewohnerinnen und Bewohner
Hier entsteht ein Spannungsfeld, das nicht wegdiskutiert, sondern klar geregelt werden muss.
2. Klare Trennung: Gemeinschaftsbereiche ≠ private Sphäre
Gemeinschaftsbereiche sind kein privater Raum.
Sie müssen:
- sauber gehalten werden
- respektvoll genutzt werden
- hygienisch unproblematisch bleiben
Das betrifft insbesondere:
- Innenhof
- Gänge
- sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen
- technische Infrastruktur
Hier gilt:
Was allen gehört, betrifft auch alle.
Verschmutzung, Schädlingsbefall oder Verwahrlosung sind kein individuelles Problem, sondern ein Risiko für andere Bewohner und für die Anlage als Ganzes.
3. Das eigene Zimmer: Privatsphäre hat Vorrang
Das eigene Zimmer ist ein geschützter Raum.
Grundsätzlich gilt:
- Wie jemand dort lebt, geht niemanden etwas an.
- Ordnung, Sauberkeit oder Lebensstil sind keine pädagogischen Kategorien.
- Auch Verwahrlosung ist zunächst eine persönliche Entscheidung.
4. Der eigene Körper: Autonomie auch bei Krankheit
Dasselbe gilt für den eigenen Körper:
- Wunden
- Gebrechen
- Erkrankungen
- oder die Weigerung, sich behandeln zu lassen
liegen im Ermessen der betroffenen Person.
Auch hier gilt:
Keine Behandlungspflicht. Keine moralische Erpressung.
Selbstschädigung oder Vernachlässigung sind tragisch – aber nicht automatisch ein Eingriffsgrund.
5. Wo die Grenze liegt: Gesundheit anderer & Bausubstanz
Diese Autonomie endet dort, wo:
- die Gesundheit anderer gefährdet wird
- Schädlingsbefall droht
- die bauliche Substanz beschädigt wird
Das ist keine moralische Bewertung, sondern eine praktische Notwendigkeit. Hier geht es nicht um Lebensführung, sondern um:
Schutz der Gemeinschaft und Erhalt der Infrastruktur
6. Bewährte Praxis: Periodische Grundreinigung
In der Praxis hat sich bewährt:
-
Wo nötig: Regelmässige Grundreinigung der Wohneinheiten in größeren Abständen (z. B. halbjährlich, je nach Situation)
- Wir wollen dir nichts – wir machen sauber. Danach gehört der Raum wieder dir.
7. Konsequenz fürs Konzept: Einplanen statt improvisieren
Entscheidend ist:
-
Diese Eingriffe müssen konzeptionell vorgesehen werden
Das heisst:
- klare Regeln
- transparente Kommunikation
- finanzielle Mittel von Anfang an einplanen
Nicht als Kontrolle, sondern als Teil der Infrastrukturpflege.
8. Fazit
- Privat bleibt privat, aber Gemeinschaft braucht Schutz.
- Die Inanspruchnahme von regelmässigen Zimmersäuberungen ist kein Kündigungsgrund.

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