Konzept – Wohncontaineranlage für hoch randständige Menschen

Housing First orientiertes Minimal Wohnangebot

1. Ausgangslage

In der Gemeinde Luzern bestehen für einen Teil hochrandständiger Menschen trotz bestehender Hilfsangebote weiterhin gravierende Versorgungslücken im Bereich sicheres Wohnen. Insbesondere Personen mit Mehrfachbelastungen (Sucht, psychische Erkrankungen, soziale Desintegration) können bestehende Wohnangebote nicht oder nur kurzfristig nutzen. Dies führt zu Aufenthalten im öffentlichen Raum, gesundheitlichen Risiken sowie erhöhten Kosten für Notfall-, Polizei- und Gesundheitsdienste.


Obdachloses Paar schläft auf Bank am Bahnhof Luzern

2. Ziel des Projekts

Ziel ist die Schaffung eines rechtlich gesicherten, niederschwelligen und bezahlbaren Wohnangebots in Form von Wohncontainern für Menschen, die aktuell keinen Zugang zum regulären Wohnungsmarkt haben.

Das Projekt verfolgt einen Housing-First-orientierten Ansatz:
Wohnen wird ohne Vorbedingungen ermöglicht; weiterführende Unterstützungsangebote sind freiwillig und werden separat organisiert.

3. Zielgruppe

  • Erwachsene hochrandständige Personen

  • Menschen ohne aktuellen Wohnstatus oder mit instabilen Wohnverhältnissen

  • Personen, die (noch) nicht in der Lage sind, reguläre Mietwohnungen zu halten

4. Wohnform

  • Einzelne, abgeschlossene Wohncontainer als eigenständige Wohneinheiten

  • Jeder Container gilt als eigene Wohnung (abschliessbar, privater Rückzugsraum)

  • Eigener Mietvertrag mit klar geregelten Rechten und Pflichten (strenge Hausordnung)

  • Rechtlich gesicherter Wohnstatus (keine Übernachtung auf Widerruf)

Die Containeranlage ist als geschlossene, burgartige Struktur mit Innenhof konzipiert (Containerburg), mit gemeinsamem Innenbereich und kontrolliertem Zugang.

5. Housing-First-Prinzipien

Das Projekt orientiert sich an den Grundprinzipien von Housing First:

  • Kein Zwang zu Therapie, Beratung oder Gesprächsangeboten

  • Kein Zwang zu Abstinenz oder Verhaltensänderung

  • Keine verpflichtenden Tagesstrukturen oder Programme

  • Unterstützung und Therapie nur auf freiwilliger Basis
    Trennung von Wohnrecht und Hilfsangeboten

Die Hausregeln sind streng, beschränken sich abr auf Sicherheits-, Schutz- und Infrastrukturfragen und dienen nicht der Erziehung oder Verhaltenslenkung.

6. Betrieb und Organisation

  • Tagsüber Präsenz einer Ansprechperson

  • Nachts kein Betreuungspersonal

  • Geregelter Zutritt über Personenschleuse

  • Externer Reinigungsdienst für Gemeinschaftsbereiche

  • Möglichkeit für Bewohner, einfache Hauswartarbeiten gegen Entgelt zu übernehmen

Beziehungsarbeit, Motivation und weiterführende Unterstützung erfolgen über bestehende externe Angebote der Gemeinde bzw. des Kantons.

7. Abgrenzung

Das Projekt ist:

  • keine Therapieeinrichtung

  • kein Not- oder Übernachtungsangebot

  • kein Integrations- oder Beschäftigungsprogramm

Es handelt sich um dauerhaft angelegten, minimalen Wohnraum mit Fokus auf Stabilisierung und Schadensminderung.

8. Kosten und Wirtschaftlichkeit

  • Einsatz robuster, wartungsarmer Standardcontainer (ohne fliessendes Wasser - warum)

  • Deutlich geringere Kosten als klassische betreute Wohnangebote

  • Reduktion indirekter Kosten (Notfallinterventionen, Polizei, Spitäler)

  • Ziel: finanziell tragbares Modell für Gemeinde und Öffentlichkeit

9. Nutzen für die Gemeinde

  • Verbesserung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

  • Entlastung bestehender Hilfesysteme

  • Reduktion gesundheitlicher Risiken für Betroffene

  • Wahrung der Menschenwürde durch gesichertes Wohnen

  • Schaffung einer realistischen Vorstufe zu weiterführenden Wohnformen

10. Fazit

Die Wohncontaineranlage stellt ein pragmatisches, rechtskonformes und kosteneffizientes Wohnangebot für eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe dar. Sie schliesst eine bestehende Versorgungslücke und ergänzt bestehende soziale Angebote sinnvoll, ohne diese zu ersetzen.


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